Unsere neue Inforeihe: Tipps und Tricks rund um Ihre Immobilie!
Unsere neue Reihe "TIPPS & TRICKS":
Ab diesem Monat…
UNSERE TIPPS💡für den Winter: Der Winterdienst
Mit der kalten Jahreszeit kommen Schnee und Eis und damit Verkehrssicherungspflichten. Doch wer muss sich um die Schneeräumung und das Streuen der angrenzenden Gehwege kümmern? Nach den Satzungen der Städte und Gemeinden ist dafür der Anlieger, also der Immobilieneigentümer oder auch eine Eigentümergemeinschaft verantwortlich.