FAQs
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Was leistet ein Immobilienmakler?
Was bedeutet das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip im Maklerrecht wurde am 1. Juni 2015 offiziell eingeführt.
Künftig soll bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen derjenige die Provision zahlen, der die Leistung auch in Auftrag gegeben hat. Auftraggeber können weiterhin sowohl Mieter als auch Vermieter sein. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass Makler Mietern keine ihm bereits schon bekannte Wohnung aus ihrem Bestand oder ihrer Datenbank anbieten dürfen. Zumindest nicht, wenn der Mieter Provision zahlen soll.
Zudem ist im Gesetz festgeschrieben, dass Verträge über die Wohnungsvermittlung künftig immer in Textform geschlossen werden müssen.
Die neue Regelung gilt nicht für den Verkauf. Hier kann nach wie vor frei verhandelt werden, ob Verkäufer, Käufer oder beide Parteien zusammen die Provision übernehmen.
Das neue Gesetz ist seit dem 1. Juni 2015 in Kraft. Es gilt bundesweit. Übergangsfristen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen: Von Mietern, die sich ab 1. Juni 2015 auf eine Immobilienanzeige beim Makler melden, darf keine Provision verlangt werden. „Auch nicht, wenn Eigentümer und Makler den Maklervertrag beispielsweise schon im April geschlossen haben“, sagt Gerold Happ, Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht vom Eigentümerverband Haus & Grund.
Eine Ausnahme gibt es: Der Immobilienverband Deutschland (IVD) weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass Maklerverträge, die vor dem 1. Juni 2015 mit Wohnungssuchenden abgeschlossen worden sind, noch zu einer Provisionspflicht des Mieters führen können. Auch wenn der Mietvertrag erst nach diesem Datum abgeschlossen wird.
Dies ist laut IVD bei folgendem Szenario denkbar: Ein Wohnungssuchender hat sich bereits am 28. Mai 2015 auf eine Immobilienanzeige beim Makler gemeldet. Der Makler hat ihm auch schon das Exposé zugesendet oder einen Besichtigungstermin vereinbart. Der Mietvertrag kommt allerdings erst nach dem 1. Juni 2015 zustande. In diesem Fall muss unter Umständen noch der Mieter die Provision zahlen. Da durch das Zusenden des Exposés oder die Vereinbarung des Besichtigungstermins zwischen Makler und Mietinteressent ein Maklervertrag nach den alten Bedingungen zustande gekommen ist.
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