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Peterhoff Immobilien GmbH
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Anfang des Jahres wurde von der Bundesregierung ein Gesetzentwurf verfasst, der eine bundesweite Regelung der Maklerprovision vorsieht. Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, die Zahlweise der Maklerprovision beim Immobilienkauf neu zu regeln. Der Grund hierfür liegt auf der Hand. Durch die hohen Erwerbsnebenkosten, welche zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen, wird die Bildung von Wohneigentum erschwert.Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision haben die Kaufinteressenten häufig keinerlei Einfluss. Durch die bundesweit einheitliche Neuregelung im Maklerrecht sollen zusätzlich die Transparenz und Rechtssicherheit beim Immobilienerwerb erhöht werden.
Es soll verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden und vor allem in seinem Interesse angefallen sind, im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden
Die Weitergabe von Maklerkosten soll demzufolge nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sondern zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Maklerprovision begrenzt werden. Außerdem soll der Käufer nicht mehr zahlen müssen als der Verkäufer und darüber hinaus nur zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an den Makler gezahlt hat.
Von Seiten der Immobilienverbände wird zwar der Eingriff in die Vertrags- und Berufsfreiheit bemängelt, die grundsätzliche Zielausrichtung die Erwerbsnebenkosten zu senken wird aber auch hier unterstützt. Zusätzlich betont man außerdem, dass eine umfassende Entlastung der Erwerber nur durch eine generelle Absenkung der Grunderwerbsteuer möglich ist.
Vertreter der Verbraucherzentrale halten den Entwurf allerdings fĂĽr ungenĂĽgend, da die Interessen der Verbraucher nicht ausreichend berĂĽcksichtigt werden. Aus ihrer Sicht wird das Bestellerprinzip, wie es auch im Mietrecht Anwendung findet, bevorzugt. Das sieht vor, dass nur derjenige die Maklerprovision zu leisten hat, der auch den Makler beauftragt.
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